Im Zusammenhang mit der Prüfung von Druckluftbehältern, deren Fristen und Ihren Pflichten als Betreiber eines Druckluftsystems treten immer wieder Fragen und Unsicherheiten auf.
Nachstehend haben wir für Sie eine vereinfachte Zusammenfassung für die Prüfung der Druckluftbehälter zusammengestellt.
Auf Rohrleitungen für Druckluft müssen wir nicht näher eingehen, da sie nur bei sehr großen Drücken und Dimensionen betroffen sind.
Für gefährliche Gase und Dampfkessel gelten zum Teil andere Vorschriften, wir möchten hier auf entsprechende Firmen verweisen.
Noch ein wichtiger Hinweis!
Wer die Gefährdungen nicht, oder nicht richtig beurteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
( §22 BetrSichV ).
Wer eine in §22 BetrSichV beschriebene Ordnungswidrigkeit beharrlich wiederholt, oder durch eine solche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen gefährdet, begeht eine Straftat.
Wir sind Ihr Partner bei der Prüfung von Druckluftbehältern, von der Terminabsprache, über die eigentliche Prüfung, bis hin zur Abrechnung begleiten wir Ihr Unternehmen tatkräftig - auch am Wochenende!
Durch die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Überwachungsstellen können wir auch auf spezielle Kundenwünsche wie z.B Prüfung nur zu Gewissen Uhrzeiten oder an gewissen Tagen problemlos eingehen.
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur Anhaltspunkte geben. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen oder Fehler vorbehalten. Bitte halten Sie stets mit Ihrer zuständigen ZÜS oder Ihrem Druckluftpartner Rücksprache.